Erfahrungsgemäß haben fast alle Mandanten Scheu vor der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen aufgrund der Befürchtung von hohen und unkalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten. Ich wäre nicht ehrlich, würde ich Ihnen die Kosten, gerade im Bereich Familien - und Erbrecht, als übersichtlich und überschaubar oder gar als „ gering“ schildern. Seien Sie aber vergewissert, dass eine detaillierte Beratung über die entstehenden Kosten einen Teil meiner Beratungsleistungen darstellt und ich diese auch stets in Vergleich zu dem erzielbaren Nutzen und den Erfolgsaussichten setze. Durch diese Transparenz können Sie jederzeit abwägen, ob die Verhältnismäßigkeit des finanziellen und auch zeitlichen Aufwandes gegenüber dem Nutzen gewahrt ist. Dies abschließend werde ich mit Ihnen abstimmen, ob meine Abrechnung anhand des Verfahrenswertes, auf Stundenbasis oder auf der Basis eines Pauschalhonorars erfolgt. Einzelfallbezogen ist auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Natürlich werde ich Sie auch auf die Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung - wie Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe - hinweisen und mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob diese für Sie in Betracht kommt. Im Rahmen eines Erstgesprächs werde ich mich selbstverständlich an der gesetzlichen Beschränkung der Gebühren orientieren, so dass keinesfalls höhere Kosten als 190,00 EUR netto im Rahmen des Erstgesprächs entstehen werden.
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Ines Ränke - Rechtsanwältin

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für Familienrecht und Erbrecht

Ines Ränke

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Erfahrungsgemäß haben fast alle Mandanten Scheu vor der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen aufgrund der Befürchtung von hohen und unkalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten. Ich wäre nicht ehrlich, würde ich Ihnen die Kosten, gerade im Bereich Familienrecht und Erbrecht, als übersichtlich und überschaubar oder gar als „gering“ schildern. Seien Sie aber vergewissert, dass eine detaillierte Beratung über die entstehenden Kosten einen Teil meiner Beratungsleistungen darstellt und ich diese auch stets in Vergleich zu dem erzielbaren Nutzen und den Erfolgsaussichten setze. Durch diese Transparenz können Sie jederzeit abwägen, ob die Verhältnismäßigkeit des finan- ziellen und auch zeitlichen Aufwandes gegenüber dem Nutzen gewahrt ist. Dies abschließend werde ich mit Ihnen abstim- men, ob meine Abrechnung anhand des Ver- fahrenswertes, auf Stundenbasis oder auf der Basis eines Pauschalhonorars erfolgt. Einzelfallbezogen ist auch eine Ratenzahlungs- vereinbarung möglich. Natürlich werde ich Sie auch auf die Möglich- keiten einer staatlichen Unterstützung - wie Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe - hinweisen und mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob diese für Sie in Betracht kommt. Im Rahmen eines Erstgesprächs werde ich mich selbstverständlich an der gesetzlichen Beschrän- kung der Gebühren orientieren, so dass keinesfalls höhere Kosten als 190,00 EUR netto im Rahmen des Erstgesprächs entstehen werden.

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