Erfahrungsgemäß
  haben
  fast
  alle
  Mandanten
  Scheu
  vor
  der
  Wahrnehmung
  und 
  Durchsetzung
  ihrer
  Rechte
  und
  Interessen
  aufgrund
  der
  Befürchtung
  von
  hohen
  und 
  unkalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten.  
  Ich
  wäre
  nicht
  ehrlich,
  würde
  ich
  Ihnen
  die
  Kosten,
  gerade
  im
  Bereich
  Familien
  -
  und 
  Erbrecht, als übersichtlich und überschaubar oder gar als „ gering“ schildern. 
  Seien
  Sie
  aber
  vergewissert,
  dass
  eine
  detaillierte
  Beratung
  über
  die
  entstehenden
  Kosten 
  einen
  Teil
  meiner
  Beratungsleistungen
  darstellt
  und
  ich
  diese
  auch
  stets
  in
  Vergleich
  zu 
  dem erzielbaren Nutzen und den Erfolgsaussichten setze. 
  Durch
  diese
  Transparenz
  können
  Sie
  jederzeit
  abwägen,
  ob
  die
  Verhältnismäßigkeit
  des 
  finanziellen und auch zeitlichen Aufwandes gegenüber dem Nutzen gewahrt ist.
  Dies
  abschließend
  werde
  ich
  mit
  Ihnen
  abstimmen,
  ob
  meine
  Abrechnung
  anhand
  des 
  Verfahrenswertes, auf Stundenbasis oder auf der Basis eines Pauschalhonorars erfolgt.  
  Einzelfallbezogen ist auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. 
  Natürlich
  werde
  ich
  Sie
  auch
  auf
  die
  Möglichkeiten
  einer
  staatlichen
  Unterstützung
  -
  wie
   
  Beratungshilfe
  und
  Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
  -
  hinweisen
  und
  mit
  Ihnen
  gemeinsam 
  prüfen, ob diese für Sie in Betracht kommt.
    
  Im
  Rahmen
  eines
  Erstgesprächs
  werde
  ich
  mich
  selbstverständlich
  an
  der
  gesetzlichen 
  Beschränkung
  der
  Gebühren
  orientieren,
  so
  dass
  keinesfalls
  höhere
  Kosten
  als
  190,00
  EUR 
  netto im Rahmen des Erstgesprächs entstehen werden. 
 
 
  
  
 
 
 
  
Kosten - Gebühren
 
 
 
  
Telefon
  030 44 04 07 87
  Fax
  
  030 44 03 83 25
  E-Mail
  post@kanzlei-raenke.de
  Web
  
  www.kanzlei-raenke.de
 
 
 
  
Ines Ränke - Rechtsanwältin 
  Fachanwältin für Familienrecht
  Schönhauser Allee 124
  10437 Berlin
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Kanzlei 
  für Familienrecht und Erbrecht
 
 
 
  
Ines Ränke 
  Rechtsanwältin 
  Fachanwältin für Familienrecht