ErfahrungsgemäßhabenfastalleMandantenScheuvorderWahrnehmungund DurchsetzungihrerRechteundInteressenaufgrundderBefürchtungvonhohenund unkalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten. Ichwärenichtehrlich,würdeichIhnendieKosten,geradeimBereichFamilien-und Erbrecht, als übersichtlich und überschaubar oder gar als „ gering“ schildern. SeienSieabervergewissert,dasseinedetaillierteBeratungüberdieentstehendenKosten einenTeilmeinerBeratungsleistungendarstelltundichdieseauchstetsinVergleichzu dem erzielbaren Nutzen und den Erfolgsaussichten setze. DurchdieseTransparenzkönnenSiejederzeitabwägen,obdieVerhältnismäßigkeitdes finanziellen und auch zeitlichen Aufwandes gegenüber dem Nutzen gewahrt ist.DiesabschließendwerdeichmitIhnenabstimmen,obmeineAbrechnunganhanddes Verfahrenswertes, auf Stundenbasis oder auf der Basis eines Pauschalhonorars erfolgt. Einzelfallbezogen ist auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. NatürlichwerdeichSieauchaufdieMöglichkeiteneinerstaatlichenUnterstützung-wieBeratungshilfeundProzess-/Verfahrenskostenhilfe-hinweisenundmitIhnengemeinsam prüfen, ob diese für Sie in Betracht kommt.ImRahmeneinesErstgesprächswerdeichmichselbstverständlichandergesetzlichen BeschränkungderGebührenorientieren,sodasskeinesfallshöhereKostenals190,00EUR netto im Rahmen des Erstgesprächs entstehen werden.
ErfahrungsgemäßhabenfastalleMandanten ScheuvorderWahrnehmungundDurchsetzung ihrerRechteundInteressenaufgrundder Befürchtungvonhohenundunkalkulierbaren Anwalts- und Gerichtskosten.Ichwärenichtehrlich,würdeichIhnendieKosten, geradeimBereichFamilienrechtundErbrecht,als übersichtlichundüberschaubarodergarals„gering“ schildern. SeienSieabervergewissert,dasseinedetaillierte BeratungüberdieentstehendenKosteneinenTeil meinerBeratungsleistungendarstelltundichdiese auchstetsinVergleichzudemerzielbarenNutzen und den Erfolgsaussichten setze. DurchdieseTransparenzkönnenSiejederzeit abwägen,obdieVerhältnismäßigkeitdesfinan-ziellenundauchzeitlichenAufwandesgegenüber dem Nutzen gewahrt ist.DiesabschließendwerdeichmitIhnenabstim-men,obmeineAbrechnunganhanddesVer-fahrenswertes,aufStundenbasisoderaufderBasis eines Pauschalhonorars erfolgt.EinzelfallbezogenistaucheineRatenzahlungs-vereinbarung möglich. NatürlichwerdeichSieauchaufdieMöglich-keiteneinerstaatlichenUnterstützung-wieBeratungshilfeundProzess-/Verfahrenskostenhilfe- hinweisenundmitIhnengemeinsamprüfen,ob diese für Sie in Betracht kommt.ImRahmeneinesErstgesprächswerdeichmich selbstverständlichandergesetzlichenBeschrän-kungderGebührenorientieren,sodasskeinesfalls höhereKostenals190,00EURnettoimRahmendes Erstgesprächs entstehen werden.